Dez 212015

DarkoStojanovic / Pixabay
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung informiert, was sich ab Januar 2016 bezüglich der gesetzlichen Rahmenbedingungen an der Praxissoftware ändert.
Hier die wichtigsten Stichpunkte:
- Arztsoftware kann die Gesundheitskarte für Asylbewerber verarbeiten
Erfasst werden ein eingeschränkter Leistungsanspruch, sofern sich die Asylbewerber noch keine 15 Monate in Deutschland aufhalten. Ist die Karte nicht lesbar wird ein spezielles Ersatzverfahren angewandt. - Kennzeichnung des unbestimmten Geschlechts
Statt weiblich und männlich gibt es jetzt das unbestimmte Geschlecht, welches das Programm erkennen und auf Formularen als X auszugeben hat. - Aktualisierung der Kartenterminals
- Neue Formularregelungen
- Abrechnung von Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV)
- Anpassungen der Dokumentationssoftware für das Disease- Management-Programm (DMP)
Alle Infos zum Nachlesen, insbesondere den auf der Seite der KBV verlinkten PDFs sind hier zu finden: http://www.kbv.de/html/1150_20058.php